Gerichtliche Zuständigkeit bei Datenschutz-Verstößen
Für die Entscheidung über individuelle Ansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO sind jedenfalls weiterhin (zumindest auch) die ordentlichen Gerichte zuständig, entschied der OGH am 23.05.2019 (6 Ob 90/19d). In Wien…