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Chris Froome und sein Recht bei der Tour de France zu starten

vor 5 Jahren
Dr Dominik Kocholl - Rechtsanwalt

Specified Substance Salbutamol in A- und B-Probe

Musste der Brite Chris Froome nicht zwingend provisorisch suspendiert werden ist eine dieser Tage häufig gestellte Frage. Sein Adverse Analytical Finding (AAF in A- und B-Probe vom 7. September 2017) betrifft das Asthmamittel Salbutamol, das (ab gewissen Grenzwerten) in der Kategorie S3 der Prohibited List geführt wird und laut World Anti-Doping Code (WADC) 4.2.2 „specified substance“ ist. Am Ende von Substanzklasse S3 heißt es in der Prohibited List:

„The presence in urine of salbutamol in excess of 1000 ng/mL or formoterol in excess of 40 ng/mL is not consistent with therapeutic use of the substance and will be considered as an Adverse Analytical Finding (AAF) unless the Athlete proves, through a controlled pharmacokinetic study, that the abnormal result was the consequence of a therapeutic dose (by inhalation) up to the maximum dose indicated above.“ (Hervorhebung in Fettschrift durch Verfasser).

Gegen dieses potentielle, und eben trotz bestätigender B-Probe nicht fixes, „presumed“ AAF von „in excess of the decision limitof 1200 ng/mL“ gibt es also eine eng gefasste Gegenbeweismöglichkeit für Athleten. Fraglich ist, wie lange damit ein Supsendierungsverfahren in der Schwebe gehalten werden kann bzw können soll.

Es kommt zudem wie stets auch hier auf die noch in den WADC-Rahmen (Art. 7.9.1 und 7.9.2) passende Umsetzung in den Anti-Doping Regeln der jeweiligen International Federation an. Der Fall Sundby (letztlich CAS 2015/A/4233) wurde nach den FIS ADR entschieden und er wurde sofort einstweilig suspendiert. Der Weltradsportverband UCI könnte und dürfte Chis Froome einstweilig suspendieren (bzw hätte dies etwa gleich nach der bestätigenden B-Probe tun können), muss das aber nicht zwingend. Während es in 7.9.1 UCI ADR lautet „shall promptly“ sieht der auf specified substances anzuwendende Art 7.9.3 UCI ADR wie Art 7.9.2 WADC nur ein „may“ also eine „Kann“-Bestimmung und damit einen Ermessensspielraum der UCI vor.

Rechtliche Risiken trotz Ermessensspielsraums

Dr. Dominik Kocholl sieht trotz dieses Ermessensspielraums nicht unerhebliche rechtliche Risiken seitens der UCI im Falle einer „freiwilligen“ Suspendierung. Dies insbesondere dann, wenn Froome nicht eine klar kommunizierte und ausreichende Frist für den S3-Gegenbeweis („controlled pharmacokinetic study“) eingeräumt worden ist. Fraglich ist seines Erachtens zudem das rechtliche Verhältnis zwischen der zitierten Bestimmung am Ende von S3 der Prohibited List und der Artikel 7.9.1 und 7.9.3 UCI ADR.

Zu den Schadenersatzrisiken einer – ebenfalls in einem Radsportfall klar rechtswidrig erfolgten Suspendierung – sei etwa auf „Unwirksame Schiedsvereinbarung bei Klage eines Radsportlers – Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 18.02.2015, 3 Ob 157/14f“ (redaktionelle Einleitung und Entscheidungskürzung von Kocholl in Causa Sport 2015, 304-310 und dazu ebenfalls Kocholl, Schiedsklauseln im internationalen Sport – gewollt oder nicht? Causa Sport 2015, 311-321, verwiesen).

Die WADA könnte gemäß Art 13.3 (nach Fristsetzung) bzw bei Vorliegen einer Entscheidung gem Art 13.1.3 WADC 2015 den Fall von sich aus direkt dem Court of Arbitration for Sport (TAS/CAS) vorlegen. Die WADA darf aber auch noch zuwarten, vor sie Ihren ja einmaligen, rechtsverbindlichen Rechtszug zum CAS in Anspruch nimmt und den WADC Signatories den Vortritt lassen.

Optik und Image

Bei all dem kommt es natürlich immer erstens auf das Regelverständnis und zweitens auf die auch vom sportrechtsrichtigen Regelverständnis abhängende Optik an. Um die Optik und/oder das Image geht es aktuell dem Veranstalter Amaury Sport Organisation (ASO) der Tour de France in seiner nun dem Sportgericht des Comité National Olympique et Sportif Français (CNOSF) vorgelegten Entscheidung Chris Froome nicht starten zu lassen. Danach könnten neben der WADA auch die Streitparteien vor den CAS als letztinstanzliches und echtes Schiedsgericht ziehen.

Generell gilt, dass eine nachträgliche Disqualifikation zwar unschön ist und den dahinter Platzierten möglicherweise – und wenn dann ganz besonders gravierend – wertvolle Momente auf dem Podium samt hohen und bestens vermarktbaren Aufmerksamkeiten nimmt. Bei dieser Vorgehensweise würde aber zumindest die im Fall der sich nachträglich herausstellenden Rechtswidrigkeit einer Suspendierung schwierige Glaskugel-Frage wegfallen, welchen Platz Athlet F. beim Wettbewerb 2018 denn erreicht hätte, hätte man ihn starten lassen. Schneidet er bei einem Antreten aus welchen Gründen auch immer schlecht ab oder fährt er die Tour als welchem Grund auch immer nicht zu Ende, so lösen sich einige bei dem aktuellen Regelwerk schwierige und hier angerissene Fragen auf bzw stellen sie sich nicht mehr.

Entscheidung auf der Straße?

Ein Grundprinzip der lex sportiva ist es, die Entscheidungen nach Möglichkeit eher auf dem Spielfeld, der Regattabahn oder hier eben auf der Straße zu suchen und notfalls im Nachhinein zu disqualifizieren.

Das jüngst von Tour de France-Veranstalterseite laut der Zeitung Le Monde in Betracht gezogene Argument für eine Teilnahmeverweigerung (gemäß Regel 29.1 (Unterpunkt von richtig Regel 29) seines mit dem Reglement der UCI im Einklang stehenden Reglements, das Folgendes angibt: „se réserve expressément la faculté de refuser la participation à – ou d’exclure de – l’épreuve, une équipe ou l’un de ses membres, dont la présence serait de nature à porter atteinte à l’image ou à la réputation d’ASO ou de l’épreuve“), Froome würde den Ruf und das Ansehen der Rundfahrt gefährden und sei schon deshalb veranstalterseits auszuschließen, ist, wie die jüngere Sportrechtsgeschichte (Tom Boonen 2009 vor dem Sportgericht des Comité National Olympique et Sportif Français) beweist, nicht immer erfolgreich rechtlich haltbar.

Update vom 2. Juli 2018 – 11:05 Uhr CEST

Am 28.06.2018 hat die UCI nach Rücksprache mit der WADA das Anti-Doping Verfahren gegen Chris Froome für beendet bzw eingestellt erklärt. Die WADA habe akzeptieren können, dass in diesem Fall und auf Basis der vorlegten Beweismittel und Gutachten kein AAF vorliege.

Nach der Pressemitteilung des Team Sky wären WADA und UCI davon ausgegangen, dass die Probe von der Vuelta ein „presumed“ Adverse Analytical Finding (PAAF) sei, das eben zu beantwortende Fragen aufgeworfen habe, die nun beantwortet worden seien. Aus Sicht des Rennstalls lag ein wesentlicher Teil des Problems darin, dass das PAAF überhaupt in diesem Verfahrensstadium die Öffentlichkeit erreicht habe. Selbst der Körper desselben Athleten verstoffwechsle dieselbe gereichte Menge des Asthmamittels von Tag zu Tag unterschiedlich und scheide die Metaboliten bzw Stoffwechselprodukte auch höchst unterschiedlich schnell aus. Christopher Froomes Werte seien laut dieser Pressemitteilung in der nun ermittelten Bandbreite gelegen.

Für den Veranstalter wird es nun ziemlich schwer werden, die Meldung des Team Sky für Froome als Teammitglied bei der Tour de France weiterhin abzulehnen.

Update vom 2. Juli 2018 – 14:45 Uhr CEST

WADA gibt bekannt, keine Berufung gegen die Entscheidung der UCI, die keine ADRV (= Anti-Doping Rule Violation) sieht, einlegen zu werden. Der gemessene Wert hätte unter diesen besonderen Umständen auch bei Einnahme einer noch erlaubten Menge bzw inhalierten Maximal-Dosis auftreten können, weshalb hier kein AAF vorliege. Genau deshalb gäbe es ja die in den Sportregeln vorgesehene Möglichkeit eines ganz besonders definierten Gegenbeweises. Ein solcher Gegenbeweis müsse in der adäquaten, die damalige Situation samt Kranktheit, Medikamenteneinnahme, chronischer Salbutamolverwendung während Wochen sehr großer körperlichen Belastungen vergleichbaren Art und Weise durchgeführt werden. Das ließe sich aktuell und so knapp vor der Tour de France gar nicht zu den Testzwecken auch nur annähernd richitg nachbilden.

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