Das Recht des Rechtsanwalts auf Verschwiegenheit

Das klare gesetzlich abgesicherte Recht des Rechtsanwalts (und seiner MitarbeiterInnen) auf Verschwiegenheit ist stärker als (DSGVO-)Auskunftsrechte von Betroffenen.

Also auch in Zukunft wird es bei uns heißen: „Sorry (lieber Richter/Prozessgegner/Steuerfahnder/Exmann/Betroffener; geschätzte Datenschutzbehörde/Staatsanwaltschaft/Presse/Exfrau … etc etc), da unterliegen wir der anwaltlichen Verschwiegenheit!“

Wenn Rechtsanwälte sogar bei Gericht das Recht haben, ohne irgendwelche Konsequenzen keine Angaben dazu zu machen, was ihnen anvertraut wurde, dann kann daran auch nicht das selbstverständlich hochzuhaltende Datenschutzrecht, das nun in aller Munde ist, etwas daran ändern.

Verschwiegenheit ist für viele Berufe eine Pflicht. Für Rechtsanwälte ist Verschwiegenheit auch ein Recht!

 

Den Schutz aller Daten, insbesondere der Daten unserer Mandantinnen und Mandanten, nehmen wir sehr ernst.

Unsere Datenschutzerklärung gibt es seit geraumer Zeit auf der Website von KOCHOLL LAW.

Ihr Dominik Kocholl