Aufträge und Kommunikation mit KOCHOLL – LAW

Ich kann Nach­richten­eingänge nicht ständig und auch nicht stündlich kontrollieren – muss ich doch unter anderem über längere Zeiten konzentriert arbeiten können. Erst mit aus­drücklicher, von mir selbst verfasster Rück­be­stätigung darf das Gegenüber von einer Kenntnisnahme seiner asyn­chronen Mitteilungen ausgehen. Synchron er­folgen Mit­teilungen etwa unter Anwesenden oder bei Telefon­ge­sprächen oder Videokonferenzen.

Ohne ge­son­derte schriftliche Vereinbarung sind Sprach­mit­teilungen (zB per Video- oder Audiodatei, oder Sprach­box) an mich, die nicht gleichzeitig gehört und ver­standen werden, – insbesondere zum Zwecken der Auftragserteilung oder aber Auftragsänderung – unzulässig.